Die Terrasse gehört zur Ferienwohnung und kann somit jederzeit genutzt werden. Der Garten bzw. die Wiese um die Terrasse herum kann zusätzlich genutzt werden zum Sonnen, Sitzen, etc. Der restliche Garten an den anderen Seiten des Hauses darf nicht betreten werden.






Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.